Die Abtreibung in KRE ist legal. Sie kann chirurgisch oder durch Medikamente durchgeführt werden. Wird bei einer Schwangerschaft eine Komplikation festgestellt (Gefahr für Mutter und/oder Kind, Möglichkeit von Missbildungen) oder wurde die Frau vergewaltigt, so sind bei einer Abtreibung keinerlei Formalitäten vorgesehn. Natürlich muss wie bei jedem Eingriff eine medizinische Beratung stattfinden.
Im anderen Fall einer normalen, aber ungewollten Schwangerschaft, muss außer der medizinischen eine weitere Beratung stattfinden, bei der ausschließlich die Ursache der ungewollten Schwangerschaft geklärt und umfangreich über künftige Verhütung bis hin zur Sterilisation von Männern und Frauen beraten werden muss. Weitere Beratung geschehen nur auf Wunsch der Abtreibungswilligen. Eine Frist zwischen den Beratungen und dem Beginn des Eingriffs soll es nicht geben.
Fällt jemand wegen häufiger Abtreibungen auf, so ist mit allen Beteiligten ein ausführliches Gespräch über Sterilisation zu führen. Krankenversicherungen haben die Kosten von Abtreibungen wie andere notwendige Behandlungen zu zahlen.

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