Die Abtreibung in KRE ist legal. Sie kann chirurgisch oder
durch Medikamente durchgeführt werden. Wird bei einer
Schwangerschaft eine Komplikation festgestellt (Gefahr für
Mutter und/oder Kind, Möglichkeit von Missbildungen)
oder wurde die Frau vergewaltigt, so sind bei einer Abtreibung
keinerlei Formalitäten vorgesehn. Natürlich muss wie bei jedem
Eingriff eine medizinische Beratung stattfinden.
Im anderen Fall einer normalen, aber ungewollten
Schwangerschaft, muss außer der medizinischen eine
weitere Beratung stattfinden, bei der ausschließlich die
Ursache der ungewollten Schwangerschaft geklärt und
umfangreich über künftige Verhütung bis hin zur
Sterilisation von Männern und Frauen beraten werden muss. Weitere Beratung geschehen
nur auf Wunsch der Abtreibungswilligen. Eine Frist zwischen den
Beratungen und dem Beginn des Eingriffs soll es nicht
geben.
Fällt jemand wegen häufiger Abtreibungen auf, so ist
mit allen Beteiligten ein ausführliches Gespräch
über Sterilisation zu führen. Krankenversicherungen
haben die Kosten von Abtreibungen wie andere notwendige
Behandlungen zu zahlen.
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