Die Drogengesetze von KRE haben das Ziel, den Missbrauch statt den Gebrauch von Drogen zu verhindern, Drogenbegleitkriminalität auszuschließen und die internationale Drogenmafia zu bekämpfen.
_1 Definition
Es gibt weiche, mittlere und harte Drogen.
Weiche Drogen sind Getränke mit geringem Alkoholgehalt (Bier, Wein, Cidre etc.), Weinbrandbohnen und Zigaretten.
Mittlere Drogen sind harte Alkoholika und Hasch in jeder Form sowie vergleichbare Produkte.
Harte Drogen sind Hero- und Kokain, synthetische Drogen, Ersatzdrogen und als Drogen mißbrauchbare Medikamente.
_2 Allgemeines
Die Benutzung von Drogen durch Süchtige allein ist keine Straftat und zieht vielleicht Behandlung, aber nie Verfolgung nach sich.
Die Einflößung von Drogen in Personen gegen deren Willen wird immer streng verfolgt.
_3 Weiche Drogen.
Weiche Drogen sind völlig frei unter Erwachsenen und Jugendlichen. Die Weitergabe an Kinder ist jedoch verboten und zieht strenge Verfolgung nach sich.
_4 Mittlere Drogen.
Mittlere Drogen sind frei in Handel und Besitz sowie Einfuhr, jedoch nur von Erwachsenen. Die weitergabe an Kinder und Jugendliche wird streng verfolgt.
_4 Harte Drogen
Alle harten Drogen gelten als Medikamente und werden also im Prinzip als solche behandelt. Sie dürfen von Ärzten und Apotheken in benötigten Mengen an durch ärztliches Attest als Suchtkranke erkannte weitergegeben werden. Dabei sind Ersatzdrogen den "echten" vorzuziehen. Der letzte Teilsatz gilt nicht für Personen mit weiteren, als sicher tödlich bekannten Krankheiten. Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer von Suchtkranken können eine Sondergenehmigung einholen, dann dürfen an sie ebenfalls harte Drogen, die für die Kranken bestimmt sind, ausgegeben werden. Die Weitergabe von harten Drogen zum Konsum an andere nicht-Suchtkranke, außer aus dringendem Medizinischem Grund, gilt als schwere Straftat und wird streng verfolgt und bei Weitergabe an Kinder und Jugendliche mit Verbannung aus KRE bestraft. Das gleiche gilt für Herstellung, Einfuhr und Handel außerhalb von Apotheken, Ärzten und deren Kurieren.
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