Die Drogengesetze von KRE haben das Ziel, den Missbrauch
statt den Gebrauch von Drogen zu verhindern,
Drogenbegleitkriminalität auszuschließen und die
internationale Drogenmafia zu bekämpfen.
_1 Definition
Es gibt weiche, mittlere und harte Drogen.
Weiche Drogen sind Getränke mit geringem Alkoholgehalt
(Bier, Wein, Cidre etc.), Weinbrandbohnen und Zigaretten.
Mittlere Drogen sind harte Alkoholika und Hasch in jeder Form
sowie vergleichbare Produkte.
Harte Drogen sind Hero- und Kokain, synthetische Drogen,
Ersatzdrogen und als Drogen mißbrauchbare
Medikamente.
_2 Allgemeines
Die Benutzung von Drogen durch Süchtige allein ist keine
Straftat und zieht vielleicht Behandlung, aber nie Verfolgung nach
sich.
Die Einflößung von Drogen in Personen gegen deren
Willen wird immer streng verfolgt.
_3 Weiche Drogen.
Weiche Drogen sind völlig frei unter Erwachsenen und
Jugendlichen. Die Weitergabe an Kinder ist jedoch verboten und
zieht strenge Verfolgung nach sich.
_4 Mittlere Drogen.
Mittlere Drogen sind frei in Handel und Besitz sowie Einfuhr,
jedoch nur von Erwachsenen. Die weitergabe an Kinder und
Jugendliche wird streng verfolgt.
_4 Harte Drogen
Alle harten Drogen gelten als Medikamente und werden also im Prinzip als solche behandelt.
Sie dürfen von
Ärzten und Apotheken in benötigten Mengen an durch
ärztliches Attest als Suchtkranke erkannte weitergegeben
werden. Dabei sind Ersatzdrogen den "echten" vorzuziehen. Der
letzte Teilsatz gilt nicht für
Personen mit weiteren, als sicher tödlich bekannten
Krankheiten. Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer von
Suchtkranken können eine Sondergenehmigung einholen, dann
dürfen an sie ebenfalls harte Drogen, die für die
Kranken bestimmt sind, ausgegeben werden. Die Weitergabe von
harten Drogen zum Konsum an andere nicht-Suchtkranke, außer aus
dringendem Medizinischem Grund, gilt als schwere Straftat und
wird streng verfolgt und bei Weitergabe an Kinder und Jugendliche
mit Verbannung aus KRE bestraft.
Das gleiche gilt für Herstellung, Einfuhr und Handel
außerhalb von Apotheken, Ärzten und deren
Kurieren.
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