1. Alle Verkehrsarten sind gleichberechtigt und müssen
auch so miteinander umgehen und von der Verkehrsplanung so
behandelt werden. Die Besonderen Eigenschaften der einzelnen
Verkehrsarten sind daben zu berücksichtigen.
2. Alle Verkehrsregeln dienen dem reibungslosen Ablauf des
Verkehrs und der Vermeidung von Schäden und Gefahren. Die
Verkehrsregeln müssen daher eingehalten werden. Alle
Folgen, die durch Nichtbeachtung der Regeln entstehen, gehen zu
lasten derjenigen, welche die Regeln verletzt haben.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Wenn es nicht nur
erlaubt, sonern sogar geboten ist, dass Fahrräder Radwege
benutzen, das Parken von Fahrzeugen auf solchen aber
logischerweise VERboten ist, so tragen Leute, die ein Fahrzeug
auf dem Radweg geparkt haben nicht nur alle dort entstandenen
Schäden am Fahrzeug sondern auch solche an dort deshalb
verunfallten Fahrrädern und ihren Fahrerinnen und
Fahrern.
Bei einer Gefährdung, die nicht zum Schaden führt,
darf der/die Gefährdete wahlweise zu einer Anzeige auch
eine oder mehrere Beleidigung(en) aussprechen oder
signalisieren.
Alle Verstöße werden nur auf Anzeige oder bei
Unfall, dann aber rigors geahndet. Einen Verstoß kann nur
anzeigen, wer mindestens eine Behinderung erfahren oder
beobachtet hat.
3. Es gelten im großen und ganzen die Verkehrsregeln der
KRE umgebenden EU mit folgenden besonderen Definitionen und
Eingrenzungen:
a) Es herrscht Linksverkehr.
b) Die Alkoholgrenze liegt bei 0.5%o.
c) Die Höchstgeschwindigkeiten betragen:
| Autobahn | Kraftfahrstraße | Landstraße | Stadt | Wohnstraße |
|---|---|---|---|---|
| 100-120*/100 | 100/80 | 80/60 | 60/40 | 40/20** |
d) Verkehrserlaubnisstufen:
V0: kann auch außerhalb von Wohnstraßen
allein gehen
(soll bis zum 10 Lebensjahr erworben
werden)
V1: Fahrradschein (bis zum 12 lebensjahr)
V2: Kfz bis 40 km/h (ab 14)
V3: Kfz 60 km/h (ab 16)
V4 a/b: Kfz (Wagen/Zweiräder) bis 5t, 100 km/h (ab
18)
V5 a/b//+: Kfz (Wagen/Zweiräder) bis 5t//unbegrenzt
(ab 20)
Ausländische Kfz, die nicht 60 kmh erreichen dürfen,
wo die Benutzung erlaubt ist, auf Radwegen maximal 40 km/h
fahren.
e) Auch Fahrräder und schwächere Fahrzeuge
müssen Nummernschilder haben
f) Fahrzeuge müssen auf Sicherheit untersucht werden. Die
jeweils folgende notwendige Untersuchung ergibt sich bei der
jeweils stattfindenen. Prüfungsberechtigung kann jede und
jeder beantragen, verunfallt ein Fahrzeug aufgrund von
technischen Mängeln nach einer Untersuchung, so wird die
Prüfberechtigung des Prüfers oder der Prüferin
auf Lebenszeit entzogen.
4. An-, ab- und Ummeldungen, das Halten von Fahrzeugen bis 5t,
Sicherheits- und sonstige vom Staat angeordnete Untersuchungen
und grundsätzlich das Parken sind Gebührenfrei. Alle
notwendigen Aufwendungen für den Verkehrswegebau incl.
Lärmschutz, Rad- und Fußwegen, den KV etc. werden
aus einer Treibstoffabgabe finanziert.
Desweiteren wird daraus eine Grundversicherung finanziert,
welche Pannenhilfe und Haftung für unbeabsichtigt
herbeigeführte Fremdschäden beinhaltet.
Je verschuldetem Unfall ist jedoch ein Jahr lang ein gewisser
Betrag zu zahlen, der dem Verkehrsregelverstoß angemessen
ist.
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